RVG-Tabelle

Informationen zum Vergütungsrecht und zum neuen Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte (RVG)


| Vergütungsgesetz (RVG) | Vergütungsverzeichnis (VV RVG) | RVG-Tabellen |


Das neue RVG

Nach der Beschließung des KostRMoG am 12.02.2004 im Bundestag und am 12.03.2004 im Bundesrat ist das neue RVG beschlossene Sache. Damit erfüllt sich 10 Jahre nach der letzten BRAGO-Änderung die Hoffnung der Rechtsanwälte auf eine Anpassung ihrer Gebühren an die gewandelte Kostensituation. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird zum 01.07.2004 als Nachfolger der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) in Kraft treten.

Die bedeutsamsten Änderungen sind:

  • Wegfall des 10%igen Gebührenabschlags Ost (BVerfG vom 28.01.2003 - 1 BvR 487/01)
  • Honorarmäßig stärkere Betonung der auf Streitbeilegung gerichteten Arbeit
  • Ersetzung der Besprechungs- und Beweisgebühr im Bereich der außergerichtlichen Vertretung (§ 118 Abs. 1 BRAGO) durch eine einheitliche Geschäftsgebühr von 0,5 - 2,5 (Vergütungsverzeichnis Nr. 2400)
  • Ersetzung der Prozeß-, Verhandlungs-, Beweis- und Erörterungsgebühr in gerichtlichen Verfahren (§ 31 BRAGO) durch eine Verfahrensgebühr und Terminsgebühr (Vergütungsverzeichnis Nr. 3100 ff, 3200 ff, 3300 ff, 3400 ff, 3500 ff)
  • Anrechnung von außergerichtlich entstandenen Gebühren
  • Verbesserung der Anwaltsvergütung für Straf- und Bußgeldsachen im Bagatellbereich durch eine Grundgebühr (Vergütungsverzeichnis Nr. 4100, 5100)
  • Die Honorarvereinbarung ist zukünftig als Vergütungsvereinbarung zu bezeichnen, § 4 RVG
  • Beibehaltung der Wertgebühren und der Gebührensprünge des § 11 BRAGO, nunmehr geregelt in § 13 RVG
  • Begrenzung des Gegenstandswerts bei der Beauftragung durch eine Person auf 30 Mio. Euro, bei der Beauftragung durch mehrere Personen auf 100 Mio. Euro, § 22 RVG