Beratungshilfe abrechnen: Hier finden Sie die neuen Beratungshilfegebühren 2021 (Nr. 2500-2508 VV RVG)
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den Sie beraten, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu. Diese Gebühr wurde demzufolge im Zuge des Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) nicht geändert. Die weiteren Gebühren der Beratungshilfe wurden angehoben.
Anbei finden Sie die aktuellen Gebühren, mit denen Sie die Beratungshilfe abrechnen können:
Name der Gebühr und VV-Nr. | Betrag alt | Betrag neu | |
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Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG | 15 €* | 15 €* | |
Beratungsgebühr Nr. 2501 VV RVG Anrechnungspflicht | 35 € | 38.5 € | |
Beratungsgebühr Nr. 2502 VV RVG | 70 € | 77 € | |
Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG Anrechnungspflicht ½ bei nachfolgendem gerichtlichen Verfahren; ¼ bei Vollstreckbarerklärung z.B. eines Anwaltsvergleichs | 85 € | 93.5 € | |
Geschäftsgebühr Nr. 2504 VV RVG Schuldenbereinigung bei bis zu 5 Gläubigern | 270 € | 297 € | |
Geschäftsgebühr Nr. 2505 VV RVG Schuldenbereinigung bei 6–10 Gläubigern | 405 € | 446 € | |
Geschäftsgebühr Nr. 2506 VV RVG Schuldenbereinigung bei 11–15 Gläubigern | 540 € | 594 € | |
Geschäftsgebühr Nr. 2507 VV RVG Schuldenbereinigung bei mehr als 15 Gläubigern | 675 € | 743 € | |
Einigungs- und Erledigungsgebühr Nr. 2508 VV RVG | 150 € | 165 € |
*Bruttobetrag; die Umsatzsteuer ist enthalten.