Beratungshilfe abrechnen: Hier finden Sie die neuen Beratungshilfegebühren 2021 (Nr. 2500-2508 VV RVG)

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den Sie beraten, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu. Diese Gebühr wurde demzufolge im Zuge des Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) nicht geändert. Die weiteren Gebühren der Beratungshilfe wurden angehoben.

Anbei finden Sie die aktuellen Gebühren, mit denen Sie die Beratungshilfe abrechnen können:

Name der Gebühr und VV-Nr.Betrag altBetrag neu
Beratungshilfegebühr
Nr. 2500 VV RVG
15 €*15 €*
Beratungsgebühr
Nr. 2501 VV RVG
Anrechnungspflicht
35 €38.5 €
Beratungsgebühr
Nr. 2502 VV RVG
70 €77 €
Geschäftsgebühr
Nr. 2503 VV RVG
Anrechnungspflicht ½ bei nachfolgendem gerichtlichen Verfahren; ¼ bei Vollstreckbarerklärung z.B. eines Anwaltsvergleichs
85 €93.5 €
Geschäftsgebühr
Nr. 2504 VV RVG
Schuldenbereinigung bei bis zu 5 Gläubigern
270 €297 €
Geschäftsgebühr
Nr. 2505 VV RVG
Schuldenbereinigung bei 6–10 Gläubigern
405 €446 €
Geschäftsgebühr
Nr. 2506 VV RVG
Schuldenbereinigung bei 11–15 Gläubigern
540 €594 €
Geschäftsgebühr
Nr. 2507 VV RVG
Schuldenbereinigung bei mehr als 15 Gläubigern
675 €743 €
Einigungs- und Erledigungsgebühr
Nr. 2508 VV RVG
150 €165 €

*Bruttobetrag; die Umsatzsteuer ist enthalten.

Lesetipp: RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas

Richtig abrechnen mit den neuen Gebührentabellen

RVG-Tabelle 2021